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Dr. med. dent. Peter Schwerbrock
Praxis für Sanfte Zahnmedizin

Bergisch Gladbacher Straße 701
51067 Köln-Holweide
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Die NEWS aus unserer Praxis!

Die gesetzliche Krankenkassen haben die Zuschüsse für Zahnersatz erhöht. Damit wird Ihr Eigenanteil in fast allen Fällen geringer.

Tipp! Für die Ihre professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe) gibt es neue, verbesserte Zuschussprogramme. Erkundigen Sie sich einfach danach bei Ihrer Krankenkasse.

Muss eine Behandlung im EU-Ausland grundsätzlich von der Krankenkasse genehmigt werden?

Gesetzlich Krankenversicherte können eine (zahn-)ärztliche Behandlung innerhalb der Grenzen der EU auch jenseits der Notfallversorgung in Anspruch nehmen. Diese europäische Rechtsprechung (EuGH, C-385/99) hat auch der deutsche Gesetzgeber umgesetzt und die Gesetze entsprechend erweitert (§ 13 SGB V).
Damit ist im Prinzip eine ambulante (zahn-)ärztliche Behandlung im europäischen Ausland jederzeit ohne vorherige Genehmigung durch die eigene Krankenkasse möglich. Der gesetzlich versicherte Patient wird nach dem Kostenerstattungsprinzip als Selbstzahler behandelt, bezahlt seine Rechnung direkt an den Zahnarzt und lässt sich den erstattungsfähigen Anteil durch seine Krankenkasse erstatten. Eine stationäre Behandlung muss die gesetzliche Krankenkasse jedoch vorab genehmigen.
Auch eine Versorgung mit Zahnersatz ist genehmigungspflichtig (BZÄK).

Bleaching: Können Zahnaufheller den Körper an sich schädigen oder Allergien auslösen?

Bei entsprechender Beachtung der Anwendungsvorschriften und unter gründlicher Entfernung des überschüssigen Bleichgels sind derzeit keine weiteren Nebenwirkungen bekannt. Hinsichtlich des Auftretens von Allergien liegen keine wissenschaftlichen Daten vor (Autor: Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer BZÄK).

Zahnbehandlung und Steuer

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Die steuerlich geltende sogenannte "außergewöhnliche Belastung" wird prozentual vom Gesamteinkommen berechnet. Bei der jährlichen Lohn- oder Einkommenssteuererklärung sollten entstandene Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder (BZÄK).

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